Au-Pairs

Du hast Fragen, wir die Antworten

Die wichtigsten Infos für Au-pair-Gastfamilien in Deutschland

Du bist einer der Gasteltern und suchst nach Tipps zum Thema Au-pair? Willkommen!

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Au-pair-Aufenthalten aus Sicht von Gastfamilien und erklären dir, welche Punkte du beachten musst, bevor jemand zu euch kommen kann. Dazu gehört zum Beispiel der Abschluss einer speziellen Reise-Krankenversicherung.

  • Welche Voraussetzungen müssen deutsche Au-pair-Gastfamilien erfüllen?

    In der Gastfamilie sollte Deutsch die Muttersprache sein. Ist Deutsch nicht die Muttersprache, sondern nur die Familiensprache, darf kein Elternteil aus dem Au-pair-Heimatland kommen. In der Gastfamilie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Das Au-pair benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer sowie Zugang zu einem Badezimmer. Außerdem muss die Gastfamilie finanziell in der Lage sein, die Kosten für ein Au-pair zu übernehmen, denn sie kommt für Unterkunft, Verpflegung, Au-pair-Versicherung, Taschengeld und weitere Positionen auf.
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  • Wie findet man heraus, welche Gastfamilien und Au-pairs zueinander passen?

    Überlegt euch im Voraus möglichst genau, welche Kriterien euch wichtig sind. Höflichkeit und Sympathie stehen natürlich an erster Stelle. Aber auch Punkte wie Ernährungsweise, Hobbys und Allergien sind wichtig. Eine sich vegan ernährende Person passt nicht zu Fleisch-Fans, eine Couch-Potato nicht zu einer sportlichen Familie, ein Mensch mit Hundeallergie nicht zum Golden Retriever in euren vier Wänden. Schreibt euch alles auf, was wichtig ist, formuliert eure Erwartungen eindeutig und kommuniziert ausgiebig miteinander, am besten auch per Videocall. Bereitet euch auch auf die Fragen des Au-pairs vor.
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  • Mit welchen Fragen des Au-pairs sollten Gasteltern rechnen?

    Vermittlungsagenturen bereiten Au-pairs häufig auf Kennenlerngespräche (z. B. per Videocall) mit den Gasteltern vor. Dazu zählen Fragenkataloge, anhand derer das Au-pair herausfinden soll, ob die Gastfamilie zu ihm passt. Zum Start ist die Vorstellung aller Familienmitglieder wichtig – auch der tierischen, sofern vorhanden. Danach sollten Gasteltern die Organisation und den Ablauf des Alltags in der Familie beschreiben können: vom morgendlichen Schrillen des Weckers über Arbeits-, Schul- und Essenszeiten bis zur Gute-Nacht-Geschichte. Gleiches gilt auch für Freizeit und Wochenenden, sofern regelmäßige Hobbys oder andere feste Programmpunkte dazugehören. Wichtig sind außerdem Neigungen, spezielle Eigenschaften und auch Abneigungen. Welche Gerichte kommen häufig auf den Tisch? Was wird gespielt? Gibt es gesundheitliche Einschränkungen bei einem Familienmitglied? Fragt das Au-pair nicht von selbst danach, solltet ihr diese Themen aktiv ansprechen. So vermeidet ihr das Risiko, dass Gegensätze erst dann zum Vorschein kommen, wenn das Au-pair schon bei euch wohnt.
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  • Welche Kosten sind mit einem Au-pair-Aufenthalt verbunden?

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass Gastfamilien einige direkte sowie indirekte Kosten übernehmen. Direkte Zahlungen umfassen ein monatliches Taschengeld, einen Zuschuss und die Fahrtkosten für einen Sprachkurs sowie eine Au-pair-Versicherung. Zu den indirekten Kosten zählen ein eigenes Zimmer, die Verpflegung und zwei Urlaubstage pro Monat. Ungefähr 800 Euro pro Monat solltet ihr einplanen.
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  • Kann man Au-pair-Kosten von der Steuer absetzen?

    Ja, die Kosten für das Au-pair (Taschengeld, Unterbringung und Verpflegung nach den amtlichen Sachbezugswerten, Vermittlungsgebühr der Agentur, Reisekosten, Versicherung) lassen sich zum Teil als Aufwände für Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Wenn das betreute Kind unter 14 Jahre alt ist, könnt ihr bis zu 80 % der Kosten in Höhe von maximal 6.000 Euro geltend machen, also bis zu 4.800 Euro pro Jahr. Übernimmt das Au-pair auch Aufgaben im Haushalt, dürft ihr 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro (maximal 4.000 Euro) absetzen. Am besten legt ihr das prozentuale Verhältnis der Tätigkeiten im Au-pair-Vertrag fest, sodass ihr dem Finanzamt einen Beleg für eure Angaben vorweisen könnt.
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  • Welchen Versicherungsschutz benötigen Au-pairs?

    Gasteltern sind dazu verpflichtet, Au-pairs während der gesamten Aufenthaltszeit gegen Krankheiten und Unfälle zu versichern. Die Versicherung muss medizinische Behandlungen und Zahnarztkosten sowie Schäden in Folge von Unfällen während der Arbeit oder in der Freizeit abdecken. Außerdem raten Vermittlungsagenturen dazu, eine Haftpflichtversicherung für das Au-pair abzuschließen. Diese Versicherung springt ein, wenn das Au-pair z. B. versehentlich Schäden am Eigentum der Gastfamilie verursacht.Speziell für Au-pairs (und damit auch für Demi-pairs und Granny-Au-pairs) gibt es bedarfsgerechte, individuell wählbare Rundum-sorglos-Versicherungspakete, die alle gängigen Risiken vom ersten bis zum letzten Tag des Aufenthalts abdecken.
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  • Wer sollte die Versicherung für das Au-pair abschließen?

    In Deutschland ist es üblich, dass die Gastfamilie die Versicherung für das Au-pair abschließt und bezahlt. Für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern ist es erforderlich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die während des gesamten Aufenthalts gültig sein muss und deren Unterlagen bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden müssen. EU-Staatsangehörige können hingegen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, die bestimmte, aber nicht alle Leistungen abdeckt. Oft übernehmen die Heimatversicherungen z. B. keine Rücktransportkosten. Daher wird empfohlen, zusätzlich für das Au-Pair eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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  • Was ist eine Incoming-Versicherung für Au-pairs?

    Bei einer Incoming-Versicherung handelt es sich um eine zeitweilige Reisekrankenversicherung für Gäste in Deutschland, also auch für ausländische Au-pairs. Die Incoming-Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Notfälle, Behandlungen in Praxen und Krankenhäusern sowie Rücktransporte in das Heimatland. Sie ist notwendig, da die meisten Au-pairs nicht aus EU-Ländern kommen und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen haben. Eine Incoming-Versicherung schützt nicht nur vor hohen Gesundheitskosten, sondern ist für die Visumsvergabe in der Regel verpflichtend.Oft beinhalten Incoming-Versicherungspakete über eine Krankenversicherung hinaus eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. So erhalten Au-pair und Gastfamilie bei Personen- und Sachschäden finanzielle Unterstützung.
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  • Brauchen Au-pairs eine Unfallversicherung?

    Ja, eine Unfallversicherung für das Au-pair ist für die Gesamtdauer seines Aufenthalts in Deutschland vorgeschrieben. Erstens ist das Au-pair nicht über die gesetzliche Unfallversicherung der Gasteltern geschützt. Und zweitens ist eine private Reise-Unfallversicherung eine Voraussetzung für die Visumserteilung.Spezielle Incoming-Versicherungen für Au-pairs decken diesen Bedarf ab, denn sie enthalten in der Regel eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. So sorgt ihr mit nur einer Police für umfassenden Schutz.
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  • Benötigen Au-pairs eine Haftpflichtversicherung?

    Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Au-pairs ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend anzuraten. Au-pairs kommen aus einem anderen Kulturkreis, sprechen nur gebrochen Deutsch und kümmern sich um Kinder. Das sind alles Faktoren, die Missgeschicke wahrscheinlicher machen.Zwar umfasst die Privathaftpflichtversicherung der Gasteltern Schäden, die in ihrem Haushalt tätige Personen (wie das Au-pair) bei anderen verursachen, aber nicht bei ihnen selbst. Verursacht das Au-pair versehentlich einen Herdbrand oder einen Schaden am Kind, besteht kein Versicherungsschutz.Eine speziell für das Au-pair abgeschlossene Haftpflicht-Police deckt alle Sach- oder Personenschäden in der Gastfamilie ab, die auf ein Verschulden des Au-pairs zurückgehen. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung in der Regel in Au-pair-Versicherungspaketen integriert.
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  • Wie lange im Voraus sollte man mit der Suche nach einem Au-pair beginnen?

    Ihr sollten die Suche starten, sobald ihr euch dazu entschieden habt, als Gastfamilie ein Au-pair aufzunehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn ihr sehr genaue Vorstellungen habt, woher euer Au-pair kommen bzw. welche Sprache es sprechen soll. Viele deutsche Gastfamilien wünschen sich junge Menschen aus englisch- oder spanischsprachigen Ländern. Aber das Interesse, als Au-pair nach Deutschland zu kommen, ist vor allem bei jungen Menschen in Osteuropa und Asien groß. Es könnte also etwas Zeit brauchen, bis ihr Erfolg habt.
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  • Muss das Au-pair Gastfamilien auf Auslandsreisen begleiten?

    Das Au-pair kann mit seiner Gastfamilie ins Ausland reisen, muss dies aber nicht. Möchte das Au-pair während der Auslandsreise zu Hause zu bleiben, darf es das auch. In diesem Fall sollten die Beteiligten besprechen, inwiefern diese Zeit als Arbeitszeit, Freizeit oder Urlaub gelten soll. Auch die Höhe des Taschengeldes und Pflichten während der Abwesenheit der Gastfamilie sind abzustimmen.Wenn das Au-pair mitkommt und währenddessen die Kinderbetreuung übernimmt, gilt die Auslandsreise als reguläre Arbeitszeit. In diesem Fall hat die Gastfamilie die Kosten für das Au-pair zu übernehmen, also Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Auch das vereinbarte Taschengeld ist zu zahlen. Arbeitet das Au-pair während der Reise nicht, können Gasteltern andere Vereinbarungen treffen.Übrigens spielt auch das Urlaubsziel eine Rolle, sofern das Au-pair für das Reiseland ein Visum benötigt. Geht die Reise in ein Land innerhalb des Schengen-Raums, sollte das kein Problem sein: Das Visum für Deutschland gilt auch dort. Wenn die Auslandsreise in ein Drittland führt, z. B. in die Türkei, solltet ihr unbedingt erst die Einreisebestimmungen prüfen.
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  • Was tun wir als Gasteltern, wenn wir mit dem Au-pair nicht zurecht kommen?

    Die meisten Probleme zwischen Gasteltern und ihrem Au-pair lassen sich mit einem offenen Gespräch lösen. Erklärt euer Problem ehrlich und fragt dabei auch das Au-pair nach seiner Sichtweise. Häufig führen kulturelle Unterschiede zu Missverständnissen. Nach so einem Austausch versteht ihr einander besser.Wenn die Konflikte nicht aus der Welt zu schaffen sind, lässt sich der Au-pair-Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. Wendet euch an die Vermittlungsagentur, damit sie für das Au-pair möglichst rasch eine neue Gastfamilie findet.
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Anonym
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Anonym
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