Ja, eine Unfallversicherung für das Au-pair ist für die Gesamtdauer seines Aufenthalts in Deutschland vorgeschrieben. Erstens ist das Au-pair nicht über die gesetzliche Unfallversicherung der Gasteltern geschützt. Und zweitens ist eine private Reise-Unfallversicherung eine Voraussetzung für die Visumserteilung.
Spezielle Incoming-Versicherungen für Au-pairs decken diesen Bedarf ab, denn sie enthalten in der Regel eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. So sorgt ihr mit nur einer Police für umfassenden Schutz.