Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Au-pairs ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend anzuraten. Au-pairs kommen aus einem anderen Kulturkreis, sprechen nur gebrochen Deutsch und kümmern sich um Kinder. Das sind alles Faktoren, die Missgeschicke wahrscheinlicher machen.
Zwar umfasst die Privathaftpflichtversicherung der Gasteltern Schäden, die in ihrem Haushalt tätige Personen (wie das Au-pair) bei anderen verursachen, aber nicht bei ihnen selbst. Verursacht das Au-pair versehentlich einen Herdbrand oder einen Schaden am Kind, besteht kein Versicherungsschutz.
Eine speziell für das Au-pair abgeschlossene Haftpflicht-Police deckt alle Sach- oder Personenschäden in der Gastfamilie ab, die auf ein Verschulden des Au-pairs zurückgehen. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung in der Regel in Au-pair-Versicherungspaketen integriert.