In Deutschland ist es üblich, dass die Gastfamilie die Versicherung für das Au-pair abschließt und bezahlt. Für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern ist es erforderlich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die während des gesamten Aufenthalts gültig sein muss und deren Unterlagen bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden müssen. EU-Staatsangehörige können hingegen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, die bestimmte, aber nicht alle Leistungen abdeckt. Oft übernehmen die Heimatversicherungen z. B. keine Rücktransportkosten. Daher wird empfohlen, zusätzlich für das Au-Pair eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Tipp
Jede Menge wertvolle Informationen rund um das Thema Au-pair-Aufenthalte findet ihr auf der Website des beim Bundestag registrierten Verbands der Au-pair-Vermittler, Gastfamilien und Au-pairs.