In Deutschland ist es üblich, dass die Gastfamilie die Versicherung für das Au-pair abschließt und bezahlt. Für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern ist es erforderlich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die während des gesamten Aufenthalts gültig sein muss und deren Unterlagen bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden müssen. EU-Staatsangehörige können hingegen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, die bestimmte, aber nicht alle Leistungen abdeckt. Oft übernehmen die Heimatversicherungen z. B. keine Rücktransportkosten. Daher wird empfohlen, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Tipp
Jede Menge wertvolle Informationen rund um das Thema Au-pair-Aufenthalte findet ihr auf der Website des beim Bundestag registrierten Verbands der Au-pair-Vermittler, Gastfamilien und Au-pairs.