Das Au-pair kann mit seiner Gastfamilie ins Ausland reisen, muss dies aber nicht. Möchte das Au-pair während der Auslandsreise zu Hause zu bleiben, darf es das auch. In diesem Fall sollten die Beteiligten besprechen, inwiefern diese Zeit als Arbeitszeit, Freizeit oder Urlaub gelten soll. Auch die Höhe des Taschengeldes und Pflichten während der Abwesenheit der Gastfamilie sind abzustimmen.
Wenn das Au-pair mitkommt und währenddessen die Kinderbetreuung übernimmt, gilt die Auslandsreise als reguläre Arbeitszeit. In diesem Fall hat die Gastfamilie die Kosten für das Au-pair zu übernehmen, also Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Auch das vereinbarte Taschengeld ist zu zahlen. Arbeitet das Au-pair während der Reise nicht, können Gasteltern andere Vereinbarungen treffen.
Übrigens spielt auch das Urlaubsziel eine Rolle, sofern das Au-pair für das Reiseland ein Visum benötigt. Geht die Reise in ein Land innerhalb des Schengen-Raums, sollte das kein Problem sein: Das Visum für Deutschland gilt auch dort. Wenn die Auslandsreise in ein Drittland führt, z. B. in die Türkei, solltet ihr unbedingt erst die Einreisebestimmungen prüfen.