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Reiseversicherung für Goethe Institut Teilnehmer online buchen

Kombinierter Versicherungsschutz - Exklusiv für Gäste und Studenten der GOETHE-Institute

Das GOETHE-Institut bietet Ihnen qualifizierten Deutschunterricht, private und berufliche Kontakte und einen Einblick in die Kultur Deutschlands. Dazu offeriert das Institut Kursteilnehmern auch in Deutschland hochqualifizierte Sprachkurse. Wir arbeiten seit Jahren mit dem GOETHE-Institut zusammen und bieten ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, bestehend aus einer Krankenversicherung und einer Haftpflicht-/Unfallversicherung, zu fairen und günstigen Preisen an.

Wir empfehlen auch Teilnehmern aus der EU dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung nicht alle Leistungen zahlt, wie z.B. einen oft teuren Rücktransport.

Goethe Institut-Kursteilnehmer

ab 1,40 pro Tag (42.00 €/Monat)

Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie unmittelbar nach dem einfachen Onlineabschluss bequem per E-Mail.

(✓ = ist enthalten, X = ist nicht enthalten)

Ihre Vorteile

Damit Sie schnell und übersichtlich über unsere Produktreihe informiert sind, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

  • Tagesprämien
    Wir bieten innovative Tagesprämien an. Sie zahlen so ab Beginn nur für die Dauer des geplanten Aufenthaltes.
  • Taggenaue Abrechnung
    Endet der Versicherungsvertrag vorzeitig, erhalten Sie zu viel bezahlte Beiträge zurück.
  • Direktabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern
    In allen Tarifen besteht keine Vorleistungspflicht für den Versicherungsnehmer. Wir rechnen direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab.
  • Beitragsrückvergütung
    In dem Tarif PREMIUM: bis zu 2 Monatsbeiträge nach mind. 12 Monaten Laufzeit und Leistungsfreiheit.
  • Alles aus einer Hand
    Vom Antrag über die Vertragsverwaltung bis hin zur Unterstützung im Leistungs-/Schadensfall – unser erfahrenes Team wickelt alles für Sie ab.
  • Anerkannt für Visum und Aufenthaltsgenehmigung
    Der Versicherungsschutz erfüllt und übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa.
  • Urlaubsreisen
    Versicherungsschutz – weltweit bis zu 6 Wochen für Urlaubsreisen, auch mit der Gastfamilie.

Was Sie noch wissen sollten...

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Die FAQ ist in folgende Bereiche unterteilt:

Teilnehmer an Programmen der Goethe-Institute in Deutschland bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatten.

Die Versicherung sollte vor Einreise nach Deutschland/Österreich und vor Beginn des Programms abgeschlossen werden, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Ausreise (Grenzüberschreitung) aus dem Heimatland und direkter Reise in das Gastland. Falls auf der Reise nach Deutschland noch weitere Länder durchquert werden müssen, besteht auch in diesen Durchreiseländern Transitschutz.

Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens

  • ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),
  • ab Eingang des Versicherungsantrags bei uns
  • ab Zahlungseingang des ersten Beitrages (Achtung Vorteil beim
    Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns per Vollmacht ermächtigt haben die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen und diese Abbuchung durch uns vollziehbar ist, steht dies Ihrer Prämienzahlung gleich und Sie müssen sich um die rechtzeitige Zahlung der Prämie nicht mehr kümmern)
  • nach Ablauf eventueller Wartezeiten.

Der Versicherungsschutz endet

  • zum vereinbarten Zeitpunkt
  • bei Rückreise ins Heimatland mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes
  • bei Nichtzahlung der Beiträge
  • mit Beendigung des Zwecks des Aufenthaltes, z.B. als Sprachschüler

Bei vorzeitiger Heimreise oder Verweigerung des Visums können Sie den Vertrag jederzeit taggenau beenden, jedoch nicht rückwirkend.

Die abgeschlossene Krankenversicherung übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung eines Visums, weshalb unsere gesendeten Unterlagen zur Vorlage bei der Botschaft ausreichen um ein Visum zu erhalten

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland während der Wirksamkeit des Vertrages bei einem vorübergehenden, legalen Aufenthalt.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Urlaubszwecke bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr, in anderen Ländern der Europäischen Union und auch im Heimatland.

Die Versicherung für Sprachschüler am Goethe-Institut muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abgeschlossen, zunächst jedoch maximal für ein Jahr.

Wollen Sie im Anschluss an den Sprachkurs Ihren Urlaub in Deutschland verbringen, dann können Sie sich für die Dauer dieses Aufenthalts über unsere GUESTS-Versicherung versichern.

Sollten Sie länger in Deutschland oder Österreich bleiben, ob als Sprachschüler, Student oder Praktikant, so bieten wir Ihnen mit unserer STUDENTS Versicherung den passenden Schutz!

Bei einer ordentlichen Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland empfehlen wir Ihnen, eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, um den von der Hochschule geforderten Versicherungsschutz zu erfüllen. Auf unserer Homepage finden Sie alle weiteren Informationen.

Selbstverständlich. Bei Online-Abschluss muss allerdings ein voraussichtliches Einreisedatum angegeben werden. Verschiebungen dieses Termins sind jedoch jederzeit möglich, allerdings nur vor Antritt der Reise und ursprünglichem Vertragsbeginn.

Bei vorzeitiger Heimreise, einem Gastfamilienwechsel oder bei Verweigerung des Au-pair-Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Für den Fall, dass Sie nicht einreisen dürfen, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden den Vertrag umgehend stornieren. Es fallen keinerlei Kosten an.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Leistungen für eine akute Heilbehandlung zur Verfügung stellen können. Die Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht über uns abgedeckt. Dies gilt auch für alle anderen Bereiche z. B. jährliche Zahnarztkontrolle, Blutkontrolle, Frauenarzt usw.

Sie können die Versicherung online, per Post oder per Fax abschließen. Bei Online-Abschluss erhalten Sie Ihren Versicherungsschein umgehend, bei Zusendung mittels Post oder Fax innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang.

Ebenso besteht die Möglichkeit, die Versicherung vor Ort beim Goetheinstitut abzuschließen. Sie erhalten Ihren Versicherungsschein dann vom Goetheinstitut.

Bei vorzeitiger Heimreise oder bei Verweigerung des Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Sprachkurses am Goethe-Institut abgeschlossen werden, maximal jedoch für ein Jahr.

Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Sie können aber einen Neuvertrag abschließen, in dem Sie wieder einen neuen Antrag für die weitere Laufzeit ausfüllen und uns zusenden. Insgesamt können Sie sich aber nur für 3 Jahre versichern.

Wollen Sie im Anschluss an den Sprachkurs Ihrem Urlaub in Deutschland verbringen, dann können Sie sich für die Dauer dieses Aufenthalts über unsere GUESTS-Versicherung versichern.

Sollten Sie länger in Deutschland oder Österreich bleiben, ob als Sprachschüler, Student oder Praktikant, so bieten wir Ihnen mit unserer STUDENTS Versicherung den passenden Schutz!

Dem behandelnden Arzt/Krankenhaus/Zahnarzt muss vorab der Behandlungsschein ausgehändigt werden. Aus diesem kann der Arzt ersehen, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung beinhaltet. Sie haben den Behandlungsschein zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten.

Bitte weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen, wie aus dem Behandlungsschein ersichtlich, vor Behandlungsbeginn der Genehmigung oder der Einreichung eines Heil- und Kostenplanes bedürfen.

Falls Sie oder der Arzt sich nicht sicher sind, ob die Kosten für die erforderliche Behandlung im Versicherungsumfang enthalten sind, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Abstimmung mit unserer Leistungsabteilung (08041/7606-500).

Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bzw. der Wechsel zu Ärzten der gleichen oder einer anderen Fachrichtung der vorherigen Genehmigung bedarf.

Bei Vorlage des Behandlungsscheines kann der Arzt/das Krankenhaus/das Labor direkt mit uns abrechnen. Auf der Rechnung sollte die Diagnose vermerkt sein. Sollte der Arzt/das Krankenhaus/das Labor dennoch die Rechnung direkt an Sie adressieren, reichen Sie bitte die Original-Rechnung bei uns ein.

(siehe: Wie erfolgt die Erstattung im Leistungsfall?)

Bei Vorlage des Behandlungsscheines kann der Arzt/das Krankenhaus/das Labor direkt mit uns abrechnen. Sollte der Arzt/das Krankenhaus/das Labor dennoch die Rechnung direkt an Sie adressieren, reichen Sie bitte die Original-Rechnung bei uns ein.

Zur Leistungsabrechnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen per E-Mail oder Post:

  • Arztrechnung
  • Rezept (nicht nur die Apotheken-Quittung)
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Bankverbindung zur Erstattung (IBAN, BIC, Name der Bank und Name des Kontoinhabers).

Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst nach Eingang der Arztrechnung auf das angegebene Konto des Versicherungsnehmers bezahlt werden. Der Arzt sollte die Diagnose auf seiner Rechnung vermerken.

Manche Behandlungen sind vorab genehmigungspflichtig. Die genaue Aufstellung können Sie Ihrem Behandlungsschein entnehmen. Näheres finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen.

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel werden zu 100% übernommen, soweit sie zur Akutbehandlung notwendig sind, den vom Tarif umfassten Leistungen und dem versicherten Zeitraum entsprechen. Bitte senden Sie uns das Rezept per Fax, E-Mail oder Post zu. Wir werden dieses prüfen und gegebenenfalls die Kosten, abzüglich der vertraglich vereinbarten Rezeptgebühr von 5 € pro Rezept, auf Ihr Konto erstatten. Nicht erstattet werden die Kosten für die Antibabypille oder Dauermedikationen von Vorerkrankungen. Näheres können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Bitte senden Sie uns die ärztliche Verordnung per Post oder E-Mail. 
Sie erhalten per E-Mail umgehend Bescheid, ob und inwieweit wir die Kosten dafür übernehmen.

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt müssen Sie die Kostenübernahme vorher mit der Leistungsabteilung abklären. Hierzu benötigen wir, per Post, Fax oder E-Mail, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit Diagnose sowie Angaben über die Art und den Umfang der geplanten, akut notwendigen Krankenhausbehandlung. Bitte hinterlassen Sie uns, soweit vorhanden, unbedingt Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen die Kostenübernahmeerklärung schnell und auf direktem Wege zusenden können.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie aufgrund eines Notfalls in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden/wurden. Legen Sie dem Krankenhaus den Behandlungsschein für den Arztbesuch vor, damit das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag an uns senden kann. Das Krankenhaus kann einen stationären Aufenthalt bedingungsgemäß direkt mit Klemmer International abrechnen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Zeitraums eingetreten ist, werden die Kosten der Mutterschaftsvorsorge (nur Grundversorgung) übernommen. Nicht bezahlt werden Untersuchungen zur Differenzialdiagnostik z. B. Fruchtwasseruntersuchung. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Arztbesuch, den Sie bitte dem Gynäkologen vor Behandlungsbeginn vorlegen. Außerdem wird zur Prüfung des Versicherungsfalles die Kopie Ihres Mutterpasses benötigt.

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Leistungen für eine akute Heilbehandlung zur Verfügung stellen können. Die Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht über uns abgedeckt. Dies gilt auch für alle anderen Bereiche z. B. jährliche Zahnarztkontrolle, Blutkontrolle, Frauenarzt usw.

Akute Schmerzbehandlungen sind versichert. Den weiteren Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Zahnarztbesuch bzw. den Versicherungsbedingungen.

Nein, für bereits bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) und die dafür notwendigen Medikamente können keine Leistungen erbracht werden.

FAQ Übersicht

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