Reiseversicherung für Urlauber & Gäste online buchen
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz für ausländische Gäste & Touristen in Deutschland/Österreich
Sie besuchen als Gast oder Tourist Deutschland bzw. Österreich, wollen Land und Leute kennen lernen, Sehenswürdigkeiten entdecken, Freunde oder Verwandte treffen?
Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher genießen können, haben wir einen Versicherungsschutz entwickelt, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wir bieten Ihnen nicht nur behördlich anerkannten Versicherungsschutz, sondern zusätzlich optimierte Leistungen bei Schadenersatzansprüchen oder einem Unfall.
Reisende nach Deutschland/Österreich
Leistungsvergleich
Dieser Leistungsvergleich gibt Ihnen einen Überblick, genaue Leistungsbeschreibungen und umfassende Informationen finden Sie in den Verbraucherinformationen. Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss. Der Umfang übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa.
(✓ = ist enthalten, X = ist nicht enthalten)
Tarif | GUESTS Versicherung Premium |
GUESTS Versicherung Haftpflicht/ |
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Beitrag pro Tag | ab 1,20 € | ab 0,27 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestbeitrag | 10,00 € | 10,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unfall- & Haftpflichtversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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GUESTS Versicherung Premium | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beitrag pro Tag | ab 1,20 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestbeitrag | 10,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unfall- & Haftpflichtversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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GUESTS Versicherung Haftpflicht/Unfall | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beitrag pro Tag | ab 0,27 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestbeitrag | 10,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unfall- & Haftpflichtversicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Prämienübersicht
1. – 12. Monat | Tagesprämie |
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0-3 Jahre | 1,70 € |
4-40 Jahre | 1,20 € |
41-60 Jahre | 1,60 € |
61-69 Jahre | 2,90 € |
ab 70 Jahre | ab 3,50 € |
Ihre Vorteile
Damit Sie schnell und übersichtlich über unsere Produktreihe informiert sind, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
- Tagesprämien
Wir bieten innovativ Tagesprämien an. Sie zahlen so ab Beginn nur für die exakte Dauer des geplanten Aufenthaltes. - Taggenaue Abrechnung
Endet der Versicherungsvertrag vorzeitig, erhalten Sie zu viel bezahlte Beiträge zurück. - Direktabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern
In allen Tarifen besteht keine Vorleistungspflicht für den Versicherungsnehmer. Wir rechnen direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab. - Beitragsrückvergütung
In dem Tarif PREMIUM: ein Monatsbeitrag nach mind. 12 Monaten Laufzeit und Leistungsfreiheit. - Alles aus einer Hand
Vom Antrag über die Vertragsverwaltung bis hin zur Unterstützung im Leistungs-/Schadensfall – unser erfahrenes Team wickelt alles für Sie ab. - Anerkannt für Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Der Versicherungsschutz erfüllt und übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa. - Urlaubsreisen
Versicherungsschutz – weltweit bis zu 6 Wochen für Urlaubsreisen, außer im Heimatland.
FAQ - Reiseversicherung für ausländische Urlauber & Gäste
Informieren Sie sich über die Gegebenheiten Ihres Aufenthaltes als Urlauber oder Gast
Versichert werden können alle Personen, zwischen 3 und 69 Jahren, die vorübergehend z.B. als Gast, Besucher oder Tourist in Deutschland oder Österreich leben und mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.
Um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Sie die Versicherung vor Einreise nach Deutschland/Österreich abschließen. Spätestens ist der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bei Einreise nach Deutschland/Österreich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise zu stellen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Ausreise (Grenzüberschreitung) aus dem Heimatland und direkter Reise in das Gastland. Falls auf der Reise nach Deutschland bzw. Österreich noch weitere Länder durchquert werden müssen, besteht auch in diesen Durchreiseländern Transitschutz.
Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens
- ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),
- ab Eingang des Versicherungsantrags bei uns
- ab Zahlungseingang des ersten Beitrages (Achtung Vorteil beim Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns per Vollmacht ermächtigt haben die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen und diese Abbuchung durch uns vollziehbar ist, steht dies Ihrer Prämienzahlung gleich und Sie müssen sich um die rechtzeitige Zahlung der Prämie nicht mehr kümmern)
- nach Ablauf eventueller Wartezeiten
Der Versicherungsschutz endet
- zum vereinbarten Zeitpunkt
- bei Rückreise ins Heimatland mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes
- bei Nichtzahlung der Beiträge
- mit Beendigung des Zwecks des Aufenthaltes, z.B. Ende des Urlaubs, Besuches
Bei vorzeitiger Heimreise oder Verweigerung des Visums ist eine Vertragsbeendigung jederzeit möglich, jedoch nicht rückwirkend.
Während der Laufzeit Ihres Vertrages besteht Versicherungsschutz in Deutschland bzw. Österreich. Dies gilt für einen vorübergehenden legalen Aufenthalt. Zusätzlich erhalten Sie Versicherungsschutz für Urlaubszwecke bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr weltweit, außer im Heimatland.
Die abgeschlossene Krankenversicherung übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung eines Visums, weshalb unsere gesendeten Unterlagen zur Vorlage bei der Botschaft ausreichen um ein Visum zu erhalten.
Ja, es besteht weltweiter Versicherungsschutz zu Urlaubszwecken von bis zu 6 Wochen je Versicherungsjahr, außer im Heimatland.
Die GUESTS Versicherung muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abgeschlossen, zunächst jedoch maximal für ein Jahr. Danach kann durch den Abschluss eines Neuvertrages für zwei weitere Jahre Versicherungsschutz generiert werden.
Wenn Sie an einer Hochschule/Universität immatrikulieren, empfehlen wir Studenten unter 30 Jahren die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Damit erfüllen Sie den von der Hochschule geforderten Versicherungsschutz. Studenten über 30 Jahre sind mit der Young-Travel-Versicherung bis zu 5 Jahre optimal abgesichert.
Die Tage/Wochen bis zum Beginn des Studiums können sie über diesen GUESTS-Tarif versichern.
Selbstverständlich. Bei Online-Abschluss muss allerdings ein voraussichtliches Einreisedatum angegeben werden. Verschiebungen dieses Termins sind jedoch jederzeit möglich, allerdings nur vor Antritt der Reise und ursprünglichem Vertragsbeginn.
Alles Wissenswerte zu den gesetzlichen Vorschriften finden Sie zusammengestellt auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bei vorzeitiger Heimreise, einem Gastfamilienwechsel oder bei Verweigerung des Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.
Für den Fall, dass Sie nicht einreisen dürfen, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden den Vertrag umgehend stornieren. Es fallen keinerlei Kosten an.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Leistungen für eine akute Heilbehandlung zur Verfügung stellen können. Die Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht über uns abgedeckt. Dies gilt auch für alle anderen Bereiche z. B. jährliche Zahnarztkontrolle, Blutkontrolle, Frauenarzt usw.
Bei vorzeitiger Heimreise oder bei Verweigerung des Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung unserer GUESTS Versicherung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.
Der Versicherungsvertrag für die GUESTS Versicherung muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthaltes abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Sie können aber einen Neuvertrag abschließen, indem Sie wieder einen neuen Antrag für die weitere Laufzeit ausfüllen und uns zusenden. Insgesamt können Sie sich aber nur für 3 Jahre versichern.
Bleiben Sie länger in Deutschland oder Österreich? Wir bieten einen weiteren, neuen Vertrag zu unseren bekannt guten, preisgünstigen Konditionen an – gleich ob als Au-Pair, Sprachschüler, Student, Doktorand, Urlauber, Pflegehilfe, Globetrotter oder vieles mehr.
Dies gilt selbstverständlich auch bei Beginn einer gesetzlichen Versicherungspflicht z.B. als immatrikulierter Student.Gerne beraten wir Sie zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung. Falls Sie Interesse an eine privaten Krankenversicherung haben kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot unter 08041-7606-100 oder versicherung@klemmer-international.com.
Dem behandelnden Arzt/Krankenhaus/Zahnarzt muss vorab der Behandlungsschein ausgehändigt werden. Aus diesem kann der Arzt ersehen, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung beinhaltet. Den Behandlungsschein haben Sie zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten.
Bitte weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen, wie aus dem Behandlungsschein ersichtlich, vor Behandlungsbeginn der Genehmigung oder der Einreichung eines Heil- und Kostenplanes bedürfen.
Falls Sie oder der Arzt sich nicht sicher sind, ob die Kosten für die erforderliche Behandlung im Versicherungsumfang enthalten sind, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Abstimmung mit unserer Leistungsabteilung (08041/7606-500).
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bzw. der Wechsel zu Ärzten der gleichen oder einer anderen Fachrichtung der vorherigen Genehmigung bedürfen.
Bei Vorlage des Behandlungsscheines kann der Arzt/das Krankenhaus/das Labor direkt mit uns abrechnen. Sollte der Arzt/das Krankenhaus/das Labor dennoch die Rechnung direkt an Sie adressieren, reichen Sie bitte die Original-Rechnung bei uns ein.
Zur Leistungsabrechnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen per E-Mail oder Post:
- Arztrechnung
- Rezept (nicht nur die Apotheken-Quittung)
- Versicherungsnummer
- Vollständige Bankverbindung zur Erstattung (IBAN, BIC, Name der Bank und Name des Kontoinhabers).
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst nach Eingang der Arztrechnung auf das angegebene Konto des Versicherungsnehmers bezahlt werden. Der Arzt sollte die Diagnose auf seiner Rechnung vermerken.
Manche Behandlungen sind in der GUESTS Versicherung vorab genehmigungspflichtig. Die genaue Aufstellung können Sie Ihrem Behandlungsschein entnehmen. Näheres finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen.
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel werden in der GUESTS Versicherung zu 100% übernommen, soweit sie zur Akutbehandlung notwendig sind und den vom Tarif umfassten Leistungen und dem versicherten Zeitraum entsprechen. Bitte senden Sie uns das Rezept per Fax oder E-Mail oder Post zu. Wir werden dieses prüfen und gegebenenfalls, abzüglich der vertraglich vereinbarten Rezeptgebühr von 5 € pro Rezept, auf Ihr Konto zurück erstatten. Nicht erstattet werden die Kosten für die Antibabypille oder Dauermedikationen von Vorerkrankungen. Näheres können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt müssen Sie die Kostenübernahme vorher mit der Leistungsabteilung abklären. Hierzu benötigen wir, per Post, Fax oder E-Mail, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes inklusive Diagnose sowie Angaben über Art und Umfang der geplanten, akut notwendigen Krankenhausbehandlung. Bitte hinterlassen Sie uns, soweit vorhanden, unbedingt Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen die Kostenübernahmeerklärung schnell und auf direktem Wege zusenden können.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie aufgrund eines Notfalls in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden/wurden. Legen Sie dem Krankenhaus den Behandlungsschein für den Arztbesuch vor, damit das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag an uns senden kann. Das Krankenhaus kann einen stationären Aufenthalt bedingungsgemäß direkt mit Klemmer International abrechnen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind in der GUESTS Versicherung nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Akute Schmerzbehandlungen sind versichert. Den weiteren Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Arztbesuch und den Versicherungsbedingungen der GUESTS Versicherung.
Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Zeitraums eingetreten ist, werden wir die Kosten der Mutterschaftsvorsorge (nur Grundversorgung) übernehmen. Wir bezahlen keine Untersuchungen zur Differenzialdiagnostik z. B. Fruchtwasseruntersuchung. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Arztbesuch, den Sie bitte dem Gynäkologen vor Behandlungsbeginn vorlegen. Außerdem benötigen wir zur Prüfung unseres Versicherungsfalles die Kopie Ihres Mutterpasses.
Nein, für bereits bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) und die dafür notwendigen Medikamente können keine Leistungen erbracht werden.
FAQ Übersicht
Verbraucherinformationen zum Download
- Produktinformationsblatt inkl. Bedingungen (Stand 05.21)
- Produktinformationsblatt inkl. Bedingungen (Stand 04.19)