Dein Aufenthalt als Au-pair muss mindestens sechs Monate und darf maximal ein Jahr dauern. Der Zeitraum muss in einem Au-pair-Vertrag genau festgelegt werden.
Wenn du den Pass eines EU-Landes besitzt, gilt die EU-Freizügigkeit. Die Dauer deines Aufenthalts ist nicht beschränkt, du kannst also nach deiner Zeit als Au-pair bleiben. Aber auch für alle anderen gibt es im Anschluss an die Au-pair-Zeit Möglichkeiten, den Aufenthalt zu verlängern, z. B. für Sprachkurs, Berufsausbildung oder Studium.
Tipp
Auf dem Portal Make it in Germany informiert die Bundesregierung Einwanderungsinteressierte über mögliche Wege nach Deutschland.