Au-pairs aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können genehmigungsfrei einreisen und tätig sein. Sie unterliegen keinen arbeitsmarktzulassungsrechtlichen Beschränkungen. Au-pairs aus anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten, benötigen einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis).
Das Visum ist vor der Einreise bei einer deutschen Botschaft oder einem zuständigen Konsulat zu beantragen. In manchen Fällen sollte bereits dabei ein Nachweis zur Krankenversicherung vorgelegt werden.
Und nicht vergessen: Für die Einreise und die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger Reisepass des Herkunftslandes erforderlich.