Für ausländische Arbeitssuchende in Deutschland gelten je nach Herkunft unterschiedliche Voraussetzungen.
Wer einen Pass eines EU- oder EWR-Landes bzw. der Schweiz besitzt, genießt Arbeits- und Niederlassungsfreiheit. Der Aufenthalt zum Zwecke der Jobsuche ist bis zu 6 Monate lang ohne Visum oder sonstigen Aufenthaltstitel uneingeschränkt möglich, solange der Lebensunterhalt gesichert ist und Krankenversicherungsschutz besteht.
Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen auf jeden Fall ein Visum, wenn sie für die Arbeitssuche einreisen möchten. Bereits beim Antrag in der deutschen Auslandsvertretung sind viele weitere Dokumente vorzulegen, darunter neben einem gültigen Reisepass Nachweise zur Qualifikation sowie, abhängig vom angestrebten Beruf, ggf. eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und eine Berufsausübungserlaubnis.