Für die Erteilung einer Chancenkarte müssen Bewerberinnen und Bewerber eine anerkannte Fachkraft sein, also über einen deutschen Berufs- oder Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Ausland verfügen.
Wer diese direkte Anerkennung nicht erreicht, wird nach einem Punktesystem eingestuft: Beurteilt werden dabei Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter. Während des Aufenthalts muss der Lebensunterhalt gesichert sein, z. B. durch Ersparnisse auf einem Sperrkonto oder einen Nebenjob von bis zu 20 Stunden pro Woche.