Krankenpflegerin lacht mit einer alten Dame im Rollstuhl

Reiseversicherung für Pflege & Hilfe online buchen

Die Versicherung für ausländische Pflegekräfte & Haushaltshilfen.

Sie kommen als Selbständige in einem Pflege-, Heil- oder Dienstleistungsberuf, z.B. als Haushaltshilfe, vorübergehend nach Deutschland oder Österreich? Dann ist für Ihren Aufenthalt zwingend der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.

Damit Sie im Schadensfall auch umfassend abgesichert sind, beinhalten unsere bedarfsgerechten, individuell wählbaren Versicherungspakete zusätzlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Ihre Familie mitnehmen, können wir sie im gleichen Tarif mitversichern.

Wir empfehlen auch allen sozialversicherungsfrei Tätigen aus der EU dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung nicht alle Leistungen zahlt, wie z.B. einen oft teuren Rücktransport.

Beruflich nach Deutschland/Österreich

ab 1,20 pro Tag (36,00 € / Monat)

Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss. Der Umfang übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa. Dieser Leistungsvergleich gibt Ihnen einen Überblick, genaue Leistungsbeschreibungen und umfassende Informationen finden Sie in den Verbraucherinformationen.

(✓ = ist enthalten, X = ist nicht enthalten)

Prämienübersicht

1. – 12. Monat Basic         Premium
3-40 Jahre 1,20 € 1,40 €
41-64 Jahre 1,40 € 1,60 €
65-69 Jahre 2,90 €
ab 13. Monat Basic         Premium
3-40 Jahre 1,80 € 2,00 €
41-64 Jahre 2,00 € 2,20 €
65-69 Jahre 3,40 €

Ihre Vorteile

Damit Sie schnell und übersichtlich über unsere Produktreihe informiert sind, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

  • Tagesprämien
    Wir bieten innovativ Tagesprämien an. Sie zahlen so ab Beginn nur für die exakte Dauer des geplanten Aufenthaltes.
  • Taggenaue Abrechnung
    Endet der Versicherungsvertrag vorzeitig, erhalten Sie zu viel bezahlte Beiträge zurück.
  • Direktabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern
    In allen Tarifen besteht keine Vorleistungspflicht für den Versicherungsnehmer. Wir rechnen direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab.
  • Beitragsrückvergütung
    In dem Tarif PREMIUM: ein Monatsbeitrag nach mind. 12 Monaten Laufzeit und Leistungsfreiheit.
  • Alles aus einer Hand
    Vom Antrag über die Vertragsverwaltung bis hin zur Unterstützung im Leistungs-/Schadensfall – unser erfahrenes Team wickelt alles für Sie ab.
  • Anerkannt für Visum und Aufenthaltsgenehmigung
    Der Versicherungsschutz erfüllt und übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa.
  • Urlaubsreisen
    Versicherungsschutz – weltweit bis zu 6 Wochen für Urlaubsreisen, auch im Heimatland.
  • Tarifwahlmöglichkeiten
    Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung mit gestaffelten Leistungen: BASIC und  PREMIUM oder eine
    Unfall- und Haftpflichtversicherung: HAFTPFLICHT/UNFALL

FAQ für ausländische Pflegekräfte und Haushaltshilfen

Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen zur Reiseversicherung für ausländische Pflegekräfte & Haushaltshilfen

Alle Personen bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres, die eine sozialversicherungsfreie, vorübergehende erwerbsmäßige Tätigkeit in Deutschland bzw. Österreich ausüben und mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.

Sie können ebenfalls eine eigene Versicherung für Ihre Lebenspartner und Kinder (ab 3 Jahre) abschließen, die mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.

Um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Sie die Versicherung vor Einreise nach Deutschland/Österreich abschließen. Spätestens ist der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bei Einreise nach Deutschland/Österreich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise zu stellen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Ausreise (Grenzüberschreitung) aus dem Heimatland und direkter Reise in das Gastland. Falls auf der Reise nach Deutschland bzw. Österreich noch weitere Länder durchquert werden müssen, besteht auch in diesen Durchreiseländern Transitschutz.

Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens

  • ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),
  • ab Eingang des Versicherungsantrags bei uns
  • ab Zahlungseingang des ersten Beitrages (Achtung Vorteil beim Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns per Vollmacht ermächtigt haben die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen und diese Abbuchung durch uns vollziehbar ist, steht dies Ihrer Prämienzahlung gleich und Sie müssen sich um die rechtzeitige Zahlung der Prämie nicht mehr kümmern)
  • nach Ablauf eventueller Wartezeiten

Der Versicherungsschutz endet

  • zum vereinbarten Zeitpunkt
  • bei Rückreise ins Heimatland mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes
  • bei Nichtzahlung der Beiträge
  • mit Beendigung des Zwecks des Aufenthaltes

Bei vorzeitiger Heimreise oder Verweigerung des Visums ist eine Vertragsbeendigung jederzeit möglich, jedoch nicht rückwirkend.

Während der Laufzeit Ihres Vertrages besteht Versicherungsschutz in Deutschland bzw. Österreich. Dies gilt für einen vorübergehenden legalen Aufenthalt. Zusätzlich erhalten Sie Versicherungsschutz für Urlaubszwecke bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr weltweit, auch im Heimatland.

Ja, es besteht weltweiter Versicherungsschutz zu Urlaubszwecken von bis zu 6 Wochen je Versicherungsjahr.

Die abgeschlossene Krankenversicherung übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung eines Visums, weshalb unsere gesendeten Unterlagen zur Vorlage bei der Botschaft ausreichen um ein Visum zu erhalten.

Die CARE & HELP Versicherung muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abgeschlossen werden. Die maximale Versicherungsdauer beträgt drei Jahre.

Selbstverständlich. Bei Online-Abschluss muss allerdings ein voraussichtliches Einreisedatum angegeben werden. Verschiebungen dieses Termins sind jedoch jederzeit möglich, allerdings nur vor Antritt der Reise und ursprünglichem Vertragsbeginn.

Alles Wissenswerte zu den gesetzlichen Vorschriften finden Sie zusammengestellt auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Bei vorzeitiger Heimreise, einem Gastfamilienwechsel oder bei Verweigerung des Au-Pair-Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Gerne beraten wir Sie zum Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Leistungen für eine akute Heilbehandlung zur Verfügung stellen können. Die Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht über uns abgedeckt. Dies gilt auch für alle anderen Bereiche z. B. jährliche Zahnarztkontrolle, Blutkontrolle, Frauenarzt usw.

Sie können die Versicherung online, per Post oder per Fax abschließen. Bei Online-Abschluss erhalten Sie Ihren Versicherungsschein umgehend, bei Zusendung mittels Post oder Fax innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang.

Bei vorzeitiger Heimreise oder bei Verweigerung des Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung unserer Versicherung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Der Versicherungsvertrag für die CARE & HELP-Versicherung muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthaltes abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Sie können aber einen Neuvertrag abschließen, in dem Sie wieder einen neuen Antrag für die weitere Laufzeit ausfüllen und uns zusenden. Insgesamt können Sie sich aber nur für drei Jahre versichern.

Nehmen Sie anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf? Gerne beraten wir Sie zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung. Falls Sie Interesse an eine privaten Krankenversicherung haben kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot unter 08041-7606-100 oder versicherung@klemmer-international.com

Dem behandelnden Arzt/Krankenhaus/Zahnarzt muss vorab der Behandlungsschein ausgehändigt werden. Aus diesem kann der Arzt ersehen, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung beinhaltet. Sie haben den Behandlungsschein zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten.

Bitte weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen, wie aus dem Behandlungsschein ersichtlich, vor Behandlungsbeginn der Genehmigung oder der Einreichung eines Heil- und Kostenplanes bedürfen.

Falls Sie oder der Arzt sich nicht sicher sind, ob die Kosten für die erforderliche Behandlung im Versicherungsumfang enthalten sind, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Abstimmung mit unserer Leistungsabteilung (08041/7606-500).

Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bzw. der Wechsel zu Ärzten der gleichen oder einer anderen Fachrichtung der vorherigen Genehmigung bedarf.

Bei Vorlage des Behandlungsscheines kann der Arzt/das Krankenhaus/das Labor direkt mit uns abrechnen. Sollte der Arzt/das Krankenhaus/das Labor dennoch die Rechnung direkt an Sie adressieren, reichen Sie bitte die Original-Rechnung bei uns ein.

Zur Leistungsabrechnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen per E-Mail oder Post:

  • Arztrechnung
  • Rezept (nicht nur die Apotheken-Quittung)
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Bankverbindung zur Erstattung (IBAN, BIC, Name der Bank und Name des Kontoinhabers).

Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst nach Eingang der Arztrechnung auf das angegebene Konto des Versicherungsnehmers bezahlt werden. Der Arzt sollte die Diagnose auf seiner Rechnung vermerken.

Manche Behandlungen sind in der CARE & HELP-Versicherung genehmigungspflichtig. Die genaue Aufstellung können Sie Ihrem Behandlungsschein entnehmen. Näheres finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen.

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel werden in der CARE & HELP-Versicherung zu 100 % übernommen, soweit sie zur Akutbehandlung notwendig, den vom Tarif umfassten Leistungen und dem versicherten Zeitraum entsprechen. Bitte senden Sie uns das Rezept per Fax oder E-Mail oder Post zu. Wir werden dieses prüfen und gegebenenfalls, abzüglich der vertraglich vereinbarten Rezeptgebühr von 5 € pro Rezept, auf Ihr Konto zurück erstatten. Nicht erstattet werden die Kosten für die Antibabypille oder Dauermedikationen von Vorerkrankungen. Näheres können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Bitte senden Sie uns die ärztliche Verordnung per Fax oder E-Mail. Sie erhalten per Mail umgehend Bescheid, ob und inwieweit wir die Kosten dafür übernehmen.

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt müssen Sie die Kostenübernahme vorher mit der Leistungsabteilung abklären. Hierzu benötigen wir, per Post, Fax oder E-Mail, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit Diagnose sowie Angaben über die Art und den Umfang der geplanten, akut notwendigen Krankenhausbehandlung. Bitte hinterlassen Sie uns, soweit vorhanden, unbedingt Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen die Kostenübernahmeerklärung schnell und auf direktem Wege zusenden können.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie aufgrund eines Notfalls in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden/wurden. Legen Sie dem Krankenhaus den Behandlungsschein für den Arztbesuch vor, damit das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag an uns senden kann. Das Krankenhaus kann einen stationären Aufenthalt bedingungsgemäß direkt mit Klemmer International abrechnen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Zeitraums eingetreten ist, werden wir die Kosten der Mutterschaftsvorsorge (nur Grundversorgung) übernehmen. Wir bezahlen keine Untersuchungen zur Differenzialdiagnostik z. B. Fruchtwasseruntersuchung. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Arztbesuch, den Sie bitte dem Gynäkologen vor Behandlungsbeginn vorlegen. Außerdem benötigen wir zur Prüfung unseres Versicherungsfalles die Kopie Ihres Mutterpasses.

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Leistungen für eine akute Heilbehandlung zur Verfügung stellen können. Die Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht über uns abgedeckt. Dies gilt auch für alle anderen Bereiche z. B. jährliche Zahnarztkontrolle, Blutkontrolle, Frauenarzt usw.

Akute Schmerzbehandlungen sind versichert. Den weiteren Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Zahnarztbesuch und den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.

Nein, für bereits bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) und die dafür notwendigen Medikamente können keine Leistungen erbracht werden.

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