Krankenversicherung für Mitarbeiter der Gastronomie und Hotellerie

Die Versicherung für ausländische sozialversicherungsfrei Beschäftigte in der Gastronomie

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie immer bedeutender.
Überall werden flexible „Unterstützer“ gesucht und nach Deutschland oder Österreich eingeladen. Dazu müssen einige bürokratische Hürden genommen werden. So ist, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, eine Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt besteht für diese Beschäftigten eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Selbstverständlich erfüllt diese Krankenversicherung auch die gesetzlichen Vorgaben zur Erteilung eines Visums.

Wir empfehlen auch allen sozialversicherungsfrei Tätigen aus der EU dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung nicht alle Leistungen bezahlt, wie z.B. einen oft teuren Rücktransport.

Beruflich nach Deutschland/Österreich

ab 1,20 pro Tag (36,00 € / Monat)

Dieser Leistungsvergleich gibt Ihnen einen Überblick, genaue Leistungsbeschreibungen und umfassende Informationen finden Sie in den Verbraucherinformationen. Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss. Der Umfang übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa.