Wenn du eine Pflegekraft aus dem Ausland zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person holen möchtest, hast du zwei Möglichkeiten, sie legal zu beschäftigen.
Arbeitgebermodell: Die pflegebedürftige Person sebst oder ein Mitglied der Familie stellt die Betreuungskraft ein. Als Arbeitgeberin muss sich die Familie um alle Formalitäten kümmern, darunter die Festlegung von Arbeitszeiten und Tätigkeiten, die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie die Anmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung.
Entsendemodell: Die pflegebedürftige Person oder Familienangehörige beauftragen über eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen, das wiederum eine Betreuungskraft entsendet. Du nimmst also die Dienstleistung eines ausländischen Unternehmens in Anspruch und zahlst einen vertraglich festgelegten monatlichen Betrag.