Ob du als ausländische Pflegekraft für deine Arbeit in Deutschland ein Visum benötigst, hängt von deinem Heimatland ab. Wenn du die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staats oder der Schweiz besitzt, kannst du einfach einreisen und eine Tätigkeit aufnehmen. Wenn du aus einem Drittstaat kommst, benötigst du einen Aufenthaltstitel. Außerdem wird im Zuge eines Anerkennungsverfahrens dein Berufsabschluss überprüft.
Tipp
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