Lege beim Besuch einer Praxis oder eines Krankenhauses den Behandlungsschein vor, den du nach Abschluss des Vertrags zusammen mit allen Versicherungsunterlagen bekommen hast. Der Behandlungsschein führt die Leistungen der Krankenversicherung auf. Bitte weise darauf hin, dass einige Behandlungen, wie aus dem Behandlungsschein ersichtlich, vor Behandlungsbeginn der Genehmigung oder der Einreichung eines Heil- und Kostenplanes bedürfen.
In der Regel rechnen Praxen und Krankenhäuser bei Vorlage des Behandlungsscheines direkt mit uns ab. Sollte die Rechnung bei dir landen, kannst du sie einfach im Original zusammen mit dem Rezept bei uns einreichen. Bitte nenne bei dieser Gelegenheit auch die Versicherungsnummer und die Bankverbindung (IBAN, BIC, Name der Bank und Name des Kontoinhabers), dann erstatten wir die Kosten rasch.
In unklaren Fällen erteilt unsere Leistungsabteilung gerne Auskunft.