Wenn du bereits in Deutschland gelebt hast und nun nach einer Zeit im Ausland zurückkehrst, solltest du dich an die Krankenversicherung wenden, bei der du zuletzt gewesen bist. Warst du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, gehst du zurück zu dieser. Ehemalig privat Versicherte kehren ebenfalls zurück und haben Anspruch auf Aufnahme im Basistarif.
Wenn du noch nie in Deutschland krankenversichert gewesen bist, richtet sich die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit. Die einfache Grundregel lautet: Angestellte gehen in die gesetzliche Krankenversicherung, Selbstständige bzw. freiberuflich Tätige versichern sich privat.