Stethoskop mit Krankenversicherungskarte und Tabletten

Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialversicherungspflichtig?
Sie brauchen eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer, immatrikulierte Studenten, Landwirte, Künstler und Publizisten eine Pflichtversicherung in Deutschland. Grundsätzlich haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch : Sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Operationen, Medikamente, Hilfsmittel vom Hörgerät bis zum Rollator und Präventionsangebote.

Überzeugen Sie sich vom Leistungsspektrum unserer Partner

Gesetzliche Krankenversicherung für immatrikulierte Studenten

Sie möchten sich als Student an einer deutschen Hochschule oder Universität einschreiben bzw. immatrikulieren? Dann ist für Sie die studentische Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Spezialisten der KLEMMER International Assekuradeur GmbH empfehlen Ihnen – wenn Sie jünger als 30 Jahre sind und das gesamte Studium in Deutschland absolvieren – den Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse. Zu äußerst günstigen Konditionen erhalten Sie dort eine Krankenvollversicherung.

Sollten Sie an einem Exchange-Programm teilnehmen oder nur einen Teil Ihres Studiums (Bachelorarbeit/Masterarbeit, etc.) in Deutschland absolvieren, dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer STUDENTS-Versicherung.

Um Ihnen die Suche nach Ihrer optimalen Versicherung zu erleichtern, haben wir das Leistungsspektrum führender deutscher gesetzlicher Krankenkassen überprüft. Die Klemmer International Versicherungsmakler GmbH hat sich hier für das maßgeschneiderte Konzept zur Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland zweier namhafter deutscher Versicherer entschieden und kann Ihnen den entsprechenden Versicherungsschutz zu außergewöhnlichen günstigen Konditionen anbieten.

Überzeugen Sie sich selbst von den mehrfach ausgezeichneten Leistungen und beantragen Sie den Versicherungsschutz noch heute.

Laden Sie sich den Antrag einfach als beschreibbare PDF herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie ihn zusammen mit einem Passbild und Ihrer Zulassungsbescheinigung an reise@klemmer-international.com.

Dokumente zum Download (DAK):

 

Dokumente zum Download (AOK):

Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich in Deutschland als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer auf? Dann ist der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung Pflicht.

Ihr Wohl und das Ihrer Familie liegen uns sehr am Herzen und wir wollen Sie bestens abgesichert wissen. So können Sie z. B. Ihre Kinder und Ihren Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern.
Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir das Leistungsspektrum führender deutscher gesetzlicher Krankenkassen überprüft.

DAK-Gesundheit

Service

  • Servicetelefon
  • Arzt- und Krankenhaus-Suchportal
  • Medizinische Infohotline
  • Reha-Beratung
  • Vermittlung von Arztterminen
  • Vorsorgeerinnerungsservice
  • Frendpsrachiger Kundenservice

Leistungen

  • Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
  • Ambulante Naturheilverfahren
  • Schutz bei Auslandsreisen
  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
  • Individuelle Gesundheitsförderung
  • Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte Versorgung

Bonusprogramm

Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken
attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden. Die DAK bietet jährlich bis zu 210,00 €, wenn 5 Maßnahmen absolviert werden. (zum Beispiel Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen, Bonus für Einhaltung von Normalgewicht, Bonus für Jährliche Zahnvorsorge, Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein, Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge)

 

Dokumente zum Download:

AOK - Die Gesundheitskasse

In Deutschland benötigen alle Studierenden eine Krankenversicherung, um sich an einer Universität einschreiben zu können. Dies gilt auch für internationale Studierende.

Egal, ob Sie noch kostenfrei in der Familienversicherung Ihrer Eltern sind oder sich bereits selbst versichern müssen: Die AOK bietet Ihnen Leistungen und Services, die perfekt auf die Bedürfnisse Studierender abgestimmt sind. Und wenn Sie Fragen haben, sind die persönlichen Ansprechpartner jederzeit für Sie erreichbar.

Die AOK ist mit über 27 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Seit über 100 Jahren bieten wir unseren Mitgliedern die beste medizinische Versorgung im Krankheitsfall.

 

Dokumente zum Download:

Die AOK hat zum neunten Mal in Folge die Abstimmung zu den YoungBrandAwards als beliebteste Krankenkasse gewonnen. Mit der Online-Wahl zeichnen Jugendliche und Erwachsene ihre bevorzugten Marken aus. Die AOK liegt mit 45 Prozent der Stimmen deutlich vor allen anderen Krankenkassen. Vor allem bei den jungen Frauen in der Altersklasse von 16 bis 25 Jahren steht die AOK mit 59 Prozent besonders hoch im Kurs.
Seit 2011 fragt die Marktforschungsagentur „youngcom“ Jugendliche und Erwachsene nach ihren beliebtesten Marken aus 24 Kategorien. Die bundesweite Online-Wahl ist eines der größten Marken-Votings in Deutschland. Die jeweils zur Auswahl stehenden Top 6 werden zu Anfang des Jahres durch Umfragen nominiert. In der Kategorie „Krankenkasse“ haben insgesamt mehr als 20.000 Teilnehmer mitgemacht, rund 11.000 von ihnen waren zwischen 16 und 35 Jahren alt. Die AOK gewann bereits in
den Jahren 2011 und 2013 bis 2020 bei den YoungBrandAwards.

Techniker Krankenkasse

Service

  • Servicetelefon
  • Arzt- und Krankenhaus-Suchportal
  • Medizinische Infohotline
  • Reha-Beratung
  • Vermittlung von Arztterminen
  • Vorsorgeerinnerungsservice
  • Frendpsrachiger Kundenservice

Leistungen

  • Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
  • Ambulante Naturheilverfahren
  • Schutz bei Auslandsreisen
  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
  • Individuelle Gesundheitsförderung
  • Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte VersorgungBonusprogramm

 

Dokumente zum Download

Weitere Krankenkassen

Selbstverständlich können wir Ihnen auch alle weiteren Krankenkassen anbieten.

Sprechen Sie uns einfach an! 08041/7606-200

FAQ - Was Sie wissen sollten!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Die FAQ ist in folgende Bereiche unterteilt:

Die Mitgliedschaft beginnt ab Semesterstart. Sollten Sie bereits vorab nach Deutschland einreisen, sollten Sie sich bis zum Semesterbeginn mit einer privaten Versicherung schützen. Sollten Sie vorab als Tourist einreisen, empfehlen wir Ihnen unsere GUESTS-Versicherung. Bei z.B. dem Besuch einer Sprachschule oder eines Studienkollegs möchten wir Ihnen unsere STUDENTS-Versicherung ans Herz legen.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten endet in der Regel mit Abschluss

  • des Studiums oder
  • des 14. Fachsemesters oder
  • des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird

In Ausnahmefällen ist diese Versicherung auch noch nach Erreichen der Fachsemester- oder Altersgrenze möglich. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern.

Während der Laufzeit Ihres Vertrages besteht Versicherungsschutz in Deutschland. In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, EU, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien können Sie sich im Krankheitsfalle mit der auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgedruckten Europäischen Krankenversichertenkarte behandeln lassen. Beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus reicht es in der Regel aus, Ihre europäische Krankenversicherungskarte (die Rückseite Ihrer Versichertenkarte) vorzulegen. Dann werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Allerdings werden im Ausland nicht alle Kosten übernommen, insbesondere ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Zur optimalen Absicherung empfehlen wir Ihnen, auch im europäischen Ausland, eine zusätzliche private Auslands-Reisekrankenversicherung.

Der Abschluss der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht online möglich, da wir eine Original-Unterschrift benötigen. Der Antrag muss ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an uns gesandt werden.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine reguläre Kündigung nach einer Vertragslaufzeit von 18 Monaten und ab diesem Zeitpunkt monatlich erfolgen. Ebenso ist eine Kündigung bei Exmatrikulation jederzeit möglich.

Die Versicherung besteht automatisch bis zum Ende der Versicherungspflicht. Diese endet in der Regel erst mit Abschluss

  • des Studiums oder
  • des 14. Fachsemesters oder
  • des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird

In Ausnahmefällen ist diese Versicherung auch noch nach Erreichen der Fachsemester- oder Altersgrenze möglich. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern.

Wir sind per Telefon, Fax oder Post für Sie erreichbar. Ebenso auch über unsere Website per Chat oder über unser Kontaktformular. Lediglich Änderungen der Bankverbindung müssen zwingend schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten sind Sie in der Wahl Ihres Mediums frei. Bitte benutzen Sie hierfür unsere Formulare.

  • Überweisung: Sie überweisen den Einmalbeitrag im Voraus für das gesamte Semester.
  • Erteilung einer Beitragseinzugsermächtigung: Der Beitrag wird in monatlichen Raten von Ihrem Konto abgebucht.

Gesetzlich versicherte Studierende werden jährlich 65 EUR ihres Beitrags rückerstattet, wenn keine krankheitsbedingten Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ebenso können Sie über eine Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 75 EUR pro Jahr an Prämien erhalten.

Dem behandelnden Arzt muss die Versicherungskarte ausgehändigt werden. Sollten Behandlungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss der Arzt vorab darauf hinweisen (so genannte IGe-Leistungen).

Gesetzlich versicherte Studenten erhalten keine Arztrechnungen. Hier rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Gesetzlich versicherte Studenten müssen, sofern keine Befreiung vorliegt, je Rezept und abhängig von der Medikamentengröße für nicht frei verkäufliche Arzneimittel eine Zuzahlung von mindestens 5 EUR bis zu maximal 10 EUR leisten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Müssen Sie tatsächlich einmal stationär ins Krankenhaus, so haben Sie einen Eigenanteil von 10 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu zahlen. Bei Versicherten unter 18 Jahren entfällt dieser Anteil. Sie haben Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen und sind im Mehrbettzimmer untergebracht.

Normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten gehören ebenso zum Versicherungsumfang dazu wie Standardimpfungen. Mehr erfahren Sie hier.

Zahnbehandlungen werden von der Krankenkasse wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen.

Für Zahnersatz werden so genannte „Festzuschüsse” gezahlt – also feste Beträge abhängig vom Befund. Dabei ist es unerheblich, welche Therapie zur Behandlung gewählt wird. Die Höhe des Festzuschusses entspricht etwa 50% der Kosten der sogenannten Standardtherapie. Unter diese Lösung fallen z.B. nicht teure Implantate.

Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht und ein Bonusheft führt, kann seinen Festzuschuss erhöhen, bei 5 Jahren lückenloser Führung um 20% und bei 10 Jahren lückenloser Führung um 30%.

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