Mann mit gebrochenem Bein am Wasser

Reiserücktrittsversicherung online buchen

Urlaub - die schönste Zeit im Jahr! Und wenn doch mal was dazwischen kommt....

Sowohl vor Antritt einer Reise als auch während der Reise können sich Umstände ergeben, die zum Nicht-Antritt bzw. dem Abbruch der Reise führen können. Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung (Urlaubsgarantie).

Wählen Sie die Versicherung, die nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei vielen weiteren Ursachen die Stornokosten trägt.

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

ab 5,- pro Reise

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wieder­einstellung nach Arbeits­losigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
  • Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person

In folgenden Fällen ist die Urlaubs­garantie für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organes
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verspätung öffentlicher Verkehrs­mittel um mindestens 2 Stunden
  • Bei Lawinen, Erdrutsch, Über­schwemmungen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen in Ihrem Urlaubsort.

Prämienübersicht

Hier können Sie die Prämienübersicht herunterladen

Versicherungsfähig sind:

  • Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsende und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag.