Reiserücktrittversicherungen und Reiseabbruchversicherungen
Wer seinen Urlaub absagen oder ihn unterbrechen muss, hat meist unerfreuliche Gründe, denn die Reise ist meist langfristig geplant und vorbereitet.
Eine Reiserücktritt-Versicherung (RRV) schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierungen.
Eine Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) tritt ein, wenn Sie Ihre Reise z.B. aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung oder eines Unfalls abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen.
Reise-Rücktrittsversicherung
Die Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMekur erstattet die vertraglichen Stornokosten im Falle eines versicherten Ereignisses.
Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie
Rundum gut versichert mit der Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie (Reiseabbruch), vor und während der Reise.
Weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie »
Last-Minute-Rücktrittsversicherung
Die Last-Minute-Rücktrittsversicherung für alle Reisen, die innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden.
Weitere Informationen zur Last-Minute-Reise-Rücktrittsversicherung »
Reise-Rücktrittsversicherung für Gruppenreisen
Die Reise-Rücktrittsversicherung ist ein MUSS für alle Gruppenreisen. Günstige Gruppenprämien für die Reise-Rücktrittsversicherung, die Sie einfach online abgeschliessen können. Eine Gruppe muss mindestens 10 Personen umfassen, bei Bahnreisen 6 Personen, mit gleichem Reiseziel und Reisedatum.
Weitere Informationen zur Reise-Rücktrittsversicherung für Gruppenreisen »
Reiserücktrittversicherung
Sie können Ihre Reise nicht antreten? Erstattet werden Ihnen und/oder Ihrer Familie die Stornokosten, wenn Sie z.B. aufgrund Krankheit oder Unfall nicht verreisen können. Abschluss der Versicherung am Tag der Reisebuchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn.
Wann leistet eine Reiserücktrittversicherung?
Die Reiserücktrittversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierung oder auch bei Reiseabbruch z. B. wegen:
- unerwartet schwerer Erkrankung auch bei Risikopersonen
- schwere Unfallverletzung
- Tod eines Mitreisenden oder von Angehörigen
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft; der Reiseantritt ist unmöglich oder unzumutbar
- erheblicher Schaden am Eigentum; die Anwesenheit zur Aufklärung ist erforderlich
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
- unvorhergesehener Wechsel des Arbeitgebers
Sie können die Reise-Rücktrittskostenversicherung als Einmalversicherung, hier ist nur die angegebene Reise versichert, oder als Jahresversicherung, hier sind alle Reisen innerhalb eines Jahres, jeweils bis zur angegebenen Höchstpreisgrenze versichert, abschließen.
Der Online-Rechner ermittelt in wenigen Sekunden den Preis für Ihre Versicherung und führt Sie bei Bedarf weiter zum Online-Antrag.
Gute Reise!
