Gruppe von jungen Erwachsenen sitzend auf einer Bank

Gruppenreiseversicherung online buchen

Reiseversicherungen für Gruppen aus der ganzen Welt -
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung

Kommen Sie als Reisegruppe von mindestens 6 Personen nach Deutschland oder Österreich? Dann ist Ihnen sicherlich wichtig, dass Sie alle gemeinsam abgesichert werden. Unser einfacher Online-Abschluss ermöglicht Ihnen alle Reiseteilnehmer unkompliziert und schnell zu versichern. Damit Sie im Schadensfall auch umfassend abgesichert sind, beinhalten unsere bedarfsgerechten, individuell wählbaren Versicherungspakete neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Wir empfehlen auch EU Bürgern dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung nicht alle Leistungen zahlt, wie z.B. einen oft teuren Rücktransport.

Entscheidend für die Tarifwahl ist der Zweck der Reise.

Ausländer nach Deutschland/Österreich

ab 1,00 pro Tag (30,00 € / Monat)

Musterliste

Hier können Sie eine Musterliste zur Gruppenanmeldung herunterladen.
Gerne können Sie uns diese dann in einer Mail an reise@klemmer-international.com senden.

Hinweis

Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss. Der Umfang übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung des Visums – auch die zur Erteilung von Schengen-Visa.

FAQ Gruppenreisen nach Deutschland & Österreich

Reisen Sie in einer Gruppe aus dem Ausland nach Deutschland oder Österreich? Hier gibt's Antworten auf Ihre Fragen

Um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Sie die Versicherung vor Einreise nach Deutschland/Österreich abschließen. Spätestens ist der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bei Einreise nach Deutschland/Österreich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise zu stellen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Ausreise (Grenzüberschreitung) aus dem Heimatland und direkter Reise in das Gastland. Falls auf der Reise nach Deutschland bzw. Österreich noch weitere Länder durchquert werden müssen, besteht auch in diesen Durchreiseländern Transitschutz.

Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens

  • ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),
  • ab Eingang des Versicherungsantrags bei uns
  • ab Zahlungseingang des ersten Beitrages (Achtung Vorteil beim Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns per Vollmacht ermächtigt haben die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen und diese Abbuchung durch uns vollziehbar ist, steht dies Ihrer Prämienzahlung gleich und Sie müssen sich um die rechtzeitige Zahlung der Prämie nicht mehr kümmern)
  • nach Ablauf eventueller Wartezeiten

Der Versicherungsschutz endet

  • zum vereinbarten Zeitpunkt
  • bei Rückreise ins Heimatland mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes
  • bei Nichtzahlung der Beiträge
  • mit Beendigung des Zwecks des Aufenthaltes, z.B. Ende des Urlaubs, Besuches

Bei vorzeitiger Heimreise oder Verweigerung des Visums ist eine Vertragsbeendigung jederzeit möglich, jedoch nicht rückwirkend.

Während der Laufzeit Ihres Vertrages besteht Versicherungsschutz in Deutschland bzw. Österreich. Dies gilt für einen vorübergehenden legalen Aufenthalt. Zusätzlich erhalten Sie Versicherungsschutz für Urlaubszwecke bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr weltweit, außer im Heimatland.

Die abgeschlossene Krankenversicherung übersteigt die Anforderungen der Behörden zur Erteilung eines Visums, weshalb unsere gesendeten Unterlagen zur Vorlage bei der Botschaft ausreichen um ein Visum zu erhalten.

Selbstverständlich. Bei Online-Abschluss muss allerdings ein voraussichtliches Einreisedatum angegeben werden. Verschiebungen dieses Termins sind jedoch jederzeit möglich, allerdings nur vor Antritt der Reise und ursprünglichem Vertragsbeginn.

Bei vorzeitiger Heimreise, einem Gastfamilienwechsel oder bei Verweigerung des Au-pair-Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Sie können die Versicherung online, per Post oder per Fax abschließen. Bei Online-Abschluss erhalten Sie Ihren Versicherungsschein umgehend, bei Zusendung mittels Post oder Fax innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang.

Sie erhalten Ihren Versicherungsschein (dieser dient auch als Versicherungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde), die Verbraucherinformationen (Vertragsbedingungen) sowie den Behandlungsschein (Informationen zur Vorlage beim Arzt/Zahnarzt). Den Zahlungsplan, aus dem Sie ersehen können, wann welche Beiträge zu zahlen sind, erhalten Sie separat.

Sie erhalten die Versicherungsunterlagen wenige Minuten nach dem Online-Abschluss per E-Mail. Sollten Sie per Fax oder Post die Versicherung beantragt haben, senden wir Ihnen die Unterlagen nach 1-2 Tagen per Post zu.

Bei vorzeitiger Heimreise oder bei Verweigerung des Visums ist jederzeit die Vertragsbeendigung unserer GUESTS Versicherung möglich. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend. Ein Anruf genügt. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bei regulärem Auslaufen des Vertrages ist keine Kündigung notwendig.

Der Versicherungsvertrag für die GUESTS Versicherung muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthaltes abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Sie können aber einen Neuvertrag abschließen, indem Sie wieder einen neuen Antrag für die weitere Laufzeit ausfüllen und uns zusenden. Insgesamt können Sie sich aber nur für 3 Jahre versichern.

Nehmen Sie anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf? Gerne beraten wir Sie zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung. Falls Sie Interesse an eine privaten Krankenversicherung haben kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot unter 08041-7606-100 oder versicherung@klemmer-international.com.

Wir sind per Telefon, Fax, E-Mail oder Post für Sie erreichbar. Ebenso auch über unsere Webseite per Chat oder über unser Kontaktformular. Lediglich Änderungen der Bankverbindung müssen zwingend schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten sind Sie in der Wahl Ihres Mediums frei.

Ja, der Vertrag endet automatisch an dem angegebenen Ausreisedatum. Sie brauchen den Vertrag NICHT kündigen.

Eine kostenfreie Stornierung ist jederzeit per E-Mail oder innerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch möglich.

Dem behandelnden Arzt/Krankenhaus/Zahnarzt muss vorab der Behandlungsschein ausgehändigt werden. Aus diesem kann der Arzt ersehen, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung beinhaltet. Sie haben den Behandlungsschein zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten.

Bitte weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen, wie aus dem Behandlungsschein ersichtlich, vor Behandlungsbeginn der Genehmigung oder der Einreichung eines Heil- und Kostenplanes bedürfen.

Falls Sie oder der Arzt sich nicht sicher sind, ob die Kosten für die erforderliche Behandlung im Versicherungsumfang enthalten sind, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Abstimmung mit unserer Leistungsabteilung (08041/7606-500).

Bitte beachten Sie, dass Überweisungen bzw. der Wechsel zu Ärzten der gleichen oder einer anderen Fachrichtung der vorherigen Genehmigung bedarf.

Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen. Zur Leistungsabrechnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Original-Arztrechnung (per Post)
  • Original-Rezept mit vollständigem Namen der behandelten Person (per Post)
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Bankverbindung zur Erstattung (IBAN, BIC, Name der Bank und Name des Kontoinhabers)

Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst nach Eingang der Arztrechnung abgerechnet werden. Der Arzt sollte die Diagnose auf seiner Rechnung vermerken.

Manche Behandlungen sind in der GUESTS Versicherung vorab genehmigungspflichtig. Die genaue Aufstellung können Sie dem Behandlungsschein entnehmen. Näheres finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen.

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel werden werden in der GUESTS Versicherung zu 100% übernommen, soweit sie zur Akutbehandlung notwendig sind und den vom Tarif umfassten Leistungen und dem versicherten Zeitraum entsprechen. Bitte senden Sie uns das Rezept per Fax oder Mail oder Post zu. Wir werden dieses prüfen und gegebenenfalls, abzüglich der vertraglich vereinbarten Rezeptgebühr von 5 € pro Rezept, auf Ihr Konto zurück erstatten. Nicht erstattet werden die Kosten für die Antibabypille oder Dauermedikationen von Vorerkrankungen. Näheres können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Bitte senden Sie uns die ärztliche Verordnung per Fax oder E-Mail. Sie erhalten per Mail umgehend Bescheid, ob und inwieweit wir die Kosten dafür übernehmen.

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt müssen Sie die Kostenübernahme vorher mit der Leistungsabteilung abklären. Hierzu benötigen wir, per Post, Fax oder E-Mail, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes inklusive Diagnose sowie Angaben über Art und Umfang der geplanten, akut notwendigen Krankenhausbehandlung. Bitte hinterlassen Sie uns, soweit vorhanden, unbedingt Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen die Kostenübernahmeerklärung schnell und auf direktem Wege zusenden können.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie aufgrund eines Notfalls in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden/wurden. Legen Sie dem Krankenhaus den Behandlungsschein und Versicherungsnummer vor, damit das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag an uns senden kann. Nachdem wir die Kostenübernahme mit dem Krankenhaus abgeklärt haben, kann unsere Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus erfolgen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind in der GUESTS Versicherung nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Akute Schmerzbehandlungen sind versichert. Den weiteren Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Zahnarztbesuch und den Versicherungsbedingungen der GUESTS Versicherung.

Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Zeitraums eingetreten ist, werden wir die Kosten der Mutterschaftsvorsorge (nur Grundversorgung) übernehmen. Wir bezahlen keine Untersuchungen zur Differenzialdiagnostik z. B. Fruchtwasseruntersuchung. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Behandlungsschein für den Arztbesuch, den Sie bitte dem Gynäkologen vor Behandlungsbeginn vorlegen. Außerdem benötigen wir zur Prüfung unseres Versicherungsfalles die Kopie Ihres Mutterpasses.

Nein, für bereits bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) und die dafür notwendigen Medikamente können keine Leistungen erbracht werden.

  • AP-Tarif Premium – nach einer Wartezeit von 6 Monaten stellen wir für nicht vorhersehbare Behandlungen einer Vorerkrankung Leistungen zur Verfügung
  • AP-Tarif Premium-Plus – für nicht hervorsehbare (geplante) Behandlungen einer Vorerkrankung werden die akut notwendigen Behandlungen übernommen

FAQ Übersicht

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