Kombinierter Versicherungsschutz - Exklusiv für ausländische Gäste der Goethe-Institute
Eines der wichtigsten Ziele des Goethe-Instituts ist die Förderung der Deutschen Sprache. Dazu offeriert das Goethe-Institut ausländischen Gästen auch in Deutschland hochqualifizierte Sprachkurse.
Klemmer International hat im Rahmen einer erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut ein Versicherungskonzept entwickelt, welches ganz auf die Bedürfnisse der Institute zugeschnitten ist.
Die Mitarbeiter der Goethe-Institute beraten sie gerne bei der Beantragung der Versicherung, in der Abwicklung der Beitragsentrichtung und im Krankheitsfall. Sollten Sie sich nach Beendigung des Sprachkurses noch einige Zeit in Deutschland/Europa aufhalten, beantragen Sie im Anschluss unbürokratisch unsere preiswerte "Guests" Versicherung.
Als Kursteilnehmer des Goethe-Instituts gewähren wir Ihnen bereits ab Einreise Versicherungsschutz für Kranken- , Unfall- und Privathaftpflicht -Schäden.
Zu Ihrer Entlastung übernimmt das von Ihnen besuchte Goethe-Institut vor Ort:
- Beantragung des Versicherungsschutzes
- Abwicklung der Beitragsentrichtung
- Beratung und Serviceleistungen
- Beantragung unserer Gästeversicherung - für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland nach Beendigung Ihres Sprachkurses
Ihre Vorteile
- Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und Limit
- 100% Erstattung der medizinisch notwendigen kurativen Heilbehandlungskosten infolge von akuten Krankheiten (nur Notfälle) und Freizeit-Unfällen
- direkte Abrechnung der Leistungen des Arztes oder des Krankenhauses durch unseren ‘Behandlungsschein’
- schnelle Erstattung an den Arzt oder das Krankenhaus
- Schadenregulierung durch die Klemmer International Versicherungsmakler GmbH
| Reisekrankenversicherung | |
|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung | |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.) | |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen | |
| Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung innerhalb des Vertragszeitraumes bei einer in der Vertragslaufzeit enstandenen Schwangerschaft | |
| Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen, kein Privatarzt). Ein Kostenübernahmeantrag des jeweiligen Krankenhauses ist erforderlich. | |
| Ärztlich verordneter Krankentransport | |
| Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland | |
| Überführungs- oder Bestattungskosten bis max. | € 10.000,– |
Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie sowie eine damit im Zusammenhang stehende
| |
| Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz im gesamten Versicherungsszeitraum zu 50% bis max. | € 500,– |
| Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% nach einem Unfall bis max. | € 2.000,– |
| Unfallversicherung | |
|---|---|
| Versicherungssumme für den Todesfall | € 5.000,– |
| Versicherungssumme für Invalidität | € 30.000,– |
| Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität mit 350% Progression | € 100.000,– |
